Kosteninformationen
Hier finden Sie Informationen über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung, zur Teilerstattung durch die Krankenkassen und zu Zahlungsmöglichkeiten.
Voraussichtliche Kosten
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Für eine 60-minütige Behandlung liegen diese im Schnitt bei 100-120 Euro. Abweichungen davon sind möglich.
Einige Krankenkassen erstatten einen Teil oder die kompletten Behandlungskosten für Osteopathie. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse nach den Erstattungsrichtlinien. Eine entsprechende Übersicht der Krankenkassen finden Sie unter www.osteopathie.de/krankenkassen
Ist ein Rezept nötig?
Für die osteopathische Behandlung ist per se kein ärtzliches Rezept nötig. Als Heilpraktiker dürfen Osteopathen in den Primärkontakt mit Patienten treten und eigene Diagnosen stellen. Sofern Sie die osteopathische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, ist es allerdings meist nötig, ein ärztliches Rezept zur ersten Behandlung mitzubringen. Dies ist allerdings nur für die Kostenübernahme und nicht für die Behandlung an sich erforderlich.
Osteopathie ist in Deutschland eine Selbstzahlerleistung. Entsprechend erhalten Sie im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung, die sie per EC-Karten- oder Bar-Zahlung begleichen können. Diese Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit dem ärztlichen Rezept einreichen.
Umgang mit kurzfristigen Terminabsagen
Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab. Bei versäumten Terminen, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, behalte ich mir vor, die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.
